Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Dienstleistungen, die die Karrierehelfer KG, Bitterfelder Str. 7-9, 04129 Leipzig (im Folgenden „Karrierehelfer“ oder „wir“ genannt) gegenüber einem Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder Kaufmann im Sinne von § 1 HGB oder einer juristische Person des Privatrechts bzw. öffentlichen Rechts (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) erbringt.

2. Vertragsinhalt werden ausschließlich die AGB von Karrierehelfer. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen, die von dem Auftraggeber gestellt werden, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Karrierehelfer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Etwas anderes gilt nur, wenn Karrierehelfer den AGB des Vertragspartners ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

1. Wir vermitteln für unsere Auftraggeber Werbung zur Personalbeschaffung im Namen und im Auftrag des Auftraggebers zur Veröffentlichung auf Plattformen von Drittanbietern; je nach Auftragsumfang erstellen wir zudem die zu veröffentlichende Stellenanzeigen (im Folgenden insgesamt „Leistungen“ genannt).

2. Wir geben unseren Auftraggebern zusätzlich die Möglichkeit, Image- und personalbindende Dienste (Kampagnen, Produktion und Veröffentlichung von Firmenvideos) sowie personalberatende Maßnahmen gemäß gesonderter Vereinbarung in Anspruch zu nehmen.

3. Die sachgerechte Wahl der Kategorisierung, Rubrizierung oder Platzierung der von uns an den Dritten übermittelten Stellenanzeige liegt ausschließlich im Ermessen des Drittanbieters; auf diese haben wir keinen Einfluss. Die Verschlagwortung, Rubrizierung, Kategorisierung und Platzierung der Stellenanzeige ist damit keine uns obliegende Vertragspflicht. Ein Anspruch auf eine bestimmte vom Auftraggeber gewünschte Verschlagwortung, Wahl der Kategorisierung, Rubrizierung oder Platzierung von Stellenanzeigen besteht folglich nicht.

§ 3 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zu Stande, wenn Karrierehelfer einen Auftrag des Auftraggebers schriftlich oder durch Email bestätigt („Auftragsbestätigung”) oder Karrierehelfer, nachdem eine mit Datum und Unterschrift versehene Annahme des Vertragsangebotes im Original, als Fax oder Kopie, als PDF oder in anderer elektronischer Form vom Auftraggeber eingegangen ist, mit der Leistungserbringung beginnt.

 

§ 4 Vorbehalt der Selbstbelieferung

1. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Drittanbieter. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem Vertrag mit dem Auftraggeber zurückzutreten, oder eine vergleichbare Leistung, bspw. ein anderes, vergleichbares Jobportal, zu liefern. Im Falle unseres Rücktritts informieren wir den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstatten unverzüglich die Gegenleistung.

 

§ 5 Entgelte, Zahlungsbedingungen

1. Die Vergütung der von Karrierehelfer zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach der von Karrierehelfer unter www.karriere-helfer.de veröffentlichten Preisliste. Maßgebend ist diejenige Preisliste, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter www.karriere-helfer.de veröffentlicht ist. Preise für Dienstleistungen, die nicht in der Preisliste enthalten sind, unterliegen der individuellen Absprache zwischen Karrierehelfer und dem Kunden.

2. Wir behalten uns das Recht vor, Vorleistungen des Auftraggebers zu verlangen.

3. Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen USt.

4. Die Zahlungen werden mit Rechnungserstellung ohne Abzug fällig. Die Rechnungserstellung erfolgt bei Freigabe der Leistung durch den Auftraggeber, oder sobald eine Teilleistung durch Karrierehelfer erbracht wurde. Bei Rahmenverträgen erfolgt die Rechnungserstellung bei Freigabe der ersten Leistung durch den Auftraggeber. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers, Verstöße

1. Die Erbringung unserer Leistungspflichten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Dies bedeutet, er muss uns die von ihm entworfenen Stellenanzeige rechtzeitig überlassen oder bei vereinbarter Erstellung durch Karrierehelfer die erforderlichen Informationen rechtzeitig übermitteln. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Frist zur Leistungserbringung durch uns entsprechend.

2. Der Auftraggeber garantiert, für seine Stellenanzeigen und sonstigen Informationen nur wahrheitsgemäße Angaben zu verwenden und alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Daten- und Persönlichkeitsschutzrechts, einzuhalten.

3. Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.

4. Der Auftraggeber stellt uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, gegen uns geltend machen. Die Freistellung umfasst alle uns aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die notwendige Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten.

 

§ 7 Veröffentlichung

1. Der Beginn der Veröffentlichung der Stellenanzeigen erfolgt zu dem zwischen Karrierehelfer und dem Auftraggeber vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Lieferung der zu veröffentlichenden Stellenanzeige durch den Auftraggeber.

2. Verzögerungen, die infolge des Inhalts der durch den Auftraggeber gelieferten Stellenanzeige bzw. Inhalte entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch uns nicht zu vertreten.

§ 8 Rechte und Pflichten von Karrierehelfer

1. Wir sind berechtigt, jedoch (soweit nicht abweichend vereinbart) nicht verpflichtet, eine Stellenanzeige auf Seiten von Drittanbietern zu verbreiten. Wir sind außerdem berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Anzeige in jedem von uns frei bestimmbaren Print- und Onlinemedium zu veröffentlichen (oder durch Dritte) veröffentlichen zu lassen. Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von uns, für welche dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.

2. Wir behalten uns vor, vom Auftraggeber erteilte Aufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht oder nur verändert auszuführen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, missbräuchlich ist oder gegen die guten Sitten verstößt, bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

3. Wir behalten uns ferner das Recht vor, bereits veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist (im Folgenden als “Unzulässige Inhalte” bezeichnet).

4. Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit Unzulässigen Inhalten führen. Wir sind berechtigt, solche Inhalte, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.

 

§ 9 Ausfall der Dienstleistungen

Können wir bzw. Drittanbieter, auf deren Internetseiten die Stellenanzeige veröffentlich werden soll oder worden ist, aus schwerwiegenden Gründen (z.B. durch höhere Gewalt, Energieausfall, Ausfall der elektronischen Datenverarbeitung) die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringen, so ruhen die Verpflichtungen im Umfang und für die Dauer der Behinderung und führen zu einer um die Zeit des Hindernisses verlängerten Leistungsfrist, es sei denn, Karrierehelfer kann ein grobes Verschulden bezüglich der schwerwiegenden Gründe nachgewiesen werden. Für den Fall, dass ein solches Leistungshindernis dauerhaft eintritt, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 10 Änderungen an veröffentlichter Stelleanzeige

1. Wir nehmen auf Anforderung des Auftraggebers – sofern Drittanbieter, auf deren Seiten die Stellenanzeige veröffentlich worden ist, dies zulassen – Änderungen an einer durch uns erstellten Stellenanzeige während des Veröffentlichungszeitraums vor, sofern uns dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die Identität der Stellenanzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde. Die Änderungen erfolgen unter Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten und werden durch uns erst nach Zugang einer entsprechenden Bestätigung (schriftlich bzw. per E-Mail) des Auftraggebers vorgenommen.

2. Änderungswünsche des Auftraggebers, die sowohl die Platzierung einer Stellenanzeige in einer bestimmten Berufsgruppe / Jobkategorie des jeweiligen Drittanbieters oder die Hinterlegung von Suchbegriffen betreffen, werden vom Auftragnehmer gewissenhaft an den Drittanbieter weitergeleitet. Wir haben jedoch keinen Einfluss darauf, ob der Drittanbieter diese gewünschten Suchbegriffe tatsächlich hinterlegt und die Stellenanzeige des Auftraggebers so in den Berufsgruppen / Jobkategorien platziert, wie dieser es wünscht. Hier entscheidet ausschließlich der Drittanbieter frei nach seinen redaktionellen und technischen Vorgaben, wie veröffentlichte Stellenanzeigen gesucht, platziert, dargestellt und gefunden werden. Der Auftragnehmer empfiehlt Drittanbietern lediglich Suchbegriffe, Berufsgruppen / Jobkategorien sowie die Zuordnung von Städten / Einsatzorten / Dienstsitzen.

§ 11 Gewährleistung

1. Unsere Leistungen werden professionell ausgeführt und – soweit vereinbart – nach Vorgaben unserer Auftraggeber erfüllt. Sollte dennoch ein Grund zur Beanstandung seitens des Auftraggebers bestehen, sind wir zur Nacherfüllung berechtigt. Nach unserer Wahl ist dies die Beseitigung des Mangels oder mangelfreie Neulieferung. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Daneben hat der Auftraggeber die Möglichkeit, nach den gesetzlichen Vorschriften und den vorliegenden AGB Schadensersatz oder Ersatz seiner Aufwendungen zu verlangen.

2. Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich nach der ersten Schaltung bzw. Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich uns gegenüber zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, gilt die Leistung als mangelfrei genehmigt.

3. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres.

§ 12 Haftung

1. Karrierehelfer übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Haftung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Kunden zurückzugeben. Eine Löschung nach Vertragsende erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.

2. Eine Haftung durch uns sowie unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen unerlaubter Handlung und Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhalt der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

3. Der Schadensersatz ist, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegen, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4. Wir haften nicht dafür, dass ein Kontakt zwischen Auftraggeber mit den Stellensuchenden zustande kommt oder für eine Mindestzahl oder Mindestqualität von Bewerbungen, sowie für Investitionen, die vom Kunden im Zuge dieses Angebotes bzw. Vertragsschlusses z.B. im Vertrauen auf eine Mindestanzahl von Bewerbungen getätigt wurden.

5. Die Seite www.karriere-helfer.de sowie deren Channels und regionale Seiten enthalten Links zu anderen Internet-Seiten von Drittanbietern. Wir tragen keine Verantwortung für die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt dieser Websites. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der jeweiligen Seite, auf welche verwiesen wurde.

 

§ 13 Urheberrechte

1. Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Leistungen geschützte Markenrechte und/oder Urheberrechte und/oder sonstige Rechte Dritter genutzt werden sollen, erteilt uns der Auftraggeber mit der Auftragserteilung die entsprechenden Nutzungsrechte. Dies umfasst insbesondere die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Stellenanzeige auf Seiten/in Printmedien von Drittanbietern. Der Auftraggeber sichert zu, zur Einräumung dieser Nutzungsrechte berechtigt zu sein.

2. Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der genutzten Software von Karrierehelfer auf den Auftraggeber. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten verbleiben uneingeschränkt bei uns. Sämtliche von uns veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen dem Urheberrecht von Karrierehelfer. Dies gilt nicht, soweit diese von dem Auftraggeber oder einem Dritten erstellt wurden, und von Karrierehelfer unverändert veröffentlicht worden sind.

§ 14 Datenschutz

1. Sofern innerhalb unseres Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Email-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Auftraggebers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.

2. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden mit der Weitergabe der zum Zwecke der Abrechnung und Geltendmachung der Forderung erforderlichen Informationen an die Fundflow GmbH. Das Einverständnis schließt die mögliche Weiterabtretung der Forderungen an die refinanzierende Aktivbank AG mit Adresse an der Stuttgarter Straße 20-22 in 75179 Pforzheim und die Einholung einer Auskunft und Bonitätsrating ein. Diese Zustimmung gilt auch für zukünftige Forderungen bis zum schriftlichen Widerruf. Der Auftraggeber wurde darüber informiert, dass die Fundflow GmbH die Abrechnung der Leistungen durchführt und den Rechnungsbetrag gegenüber dem Auftraggeber geltend machen wird.

3. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung

§ 15 Referenz

Der Auftraggeber stimmt zu, dass Karrierehelfer das Unternehmen und die Stellenanzeige als Referenz benennen und veröffentlichen darf. Ein Widerruf dieser Zustimmung ist per Mail an info@karriere-helfer.de möglich. Karrierehelfer wird die Nutzung der Referenz dann zeitnah beenden.

§16. Laufzeit und Kündigung

1. Der Vertrag tritt mit Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft, es sei denn, es ist abweichendes vereinbart. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

2. Soweit keine feste Laufzeit vereinbart worden ist, kann der Auftraggeber den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. In diesem Fall ist Karrierehelfer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart haben.

3. Ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages liegt für uns insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtungen zur Zahlung nicht nachkommt oder Leistungen mit Inhalten beauftragt, die gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.

4. Die Kündigungserklärung erfordert Schriftform.

§ 17 Schlussbestimmungen

1.   Erfüllungsort ist Leipzig.

2.   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.

3.   Vertragssprache ist Deutsch.

4.   Mündlichen Nebenabreden sind nicht getroffen.

5.   Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Klausel sodann durch eine solche ersetzen, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

 

Karrierehelfer, Stand: 29.07.2022